Gebührensatzung regelt Kitabeiträge
Vier Kaufangebote für die ehemalige Schule in Presberg

Rüdesheim. (av) – Seit 1. August ist es amtlich, Kinder die ab dem vollendeten dritten Lebensjahr eine Tageseinrichtung besuchen, sind bei einer vertraglichen Betreuungszeit von bis zu sechs Stunden täglich vom Kindergartenbeitrag freigestellt. Bereits im April hatten die Stadtverordneten grundsätzlich entschieden, dass diese Förderung des Landes Hessen in Anspruch genommen wird, jetzt müssen sie noch rückwirkend in der nächsten Stadtverordnetenversammlung eine neue Gebührensatzung beschließen. Eine entsprechende Vorlage wird vom Magistrat vorgelegt.

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