AVR kann nunmehr die Müllgebühren senken
Kreistag beschließt einstimmig die 15. Änderungssatzung der Abfallgebührensatzung

Rheingau. (mh) – Nachdem der Kreistag in seiner Sitzung am 8. Dezember einstimmig die 15. Änderungssatzung der Abfallgebührensatzung beschlossen hat, kann auch der Abfallverband Rheingau (AVR) ab 1. Januar 2016 die Müllgebühren senken.

Ermöglicht wird dies durch die Senkung der Einwohnergebühr von 24,32 Euro auf 20,70 Euro sowie durch die Reduzierung der Deponiegebühr von 121,50 Euro auf 108,50 Euro pro Tonne.

Danach verringern sich die Gebühren für das 80 Liter-Gefäß für Restmüll von 7,40 Euro auf 6,85 Euro und für Biomüll von 6,00 Euro auf 5,50 Euro, für das 120 Liter-Gefäß für Restmüll von 11,00 Euro auf 10,20 Euro und für Biomüll von 8,50 Euro auf 8,20 Euro, für das 240 Liter-Gefäß beim Restmüll von 20,40 auf 18,85 Euro und für Biomüll von 16,20 Euro auf 16,00 Euro bei 12 Leerungen.

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