Grund- und Gewerbesteuer bleiben unverändert
Gemeindevertreter beschließen einstimmig die Änderung der Hebesatzsatzung

Nach den Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss stimmten die Gemeindevertreter ohne längere Diskussion bei einer Enthaltung aus den Reihen der Grünen dem vom Gemeindevorstand vorgelegten Entwurf der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) zu.

Danach bleibt der Hebesatz für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) bei 500 Prozent, für die Grundstücke (Grundsteuer B) bei 650 Prozent sowie für die Gewerbesteuer bei 410 Prozent. Die Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Um die Einnahmen der Gemeinden vor dem Start der Grundsteuerreform ab dem Jahr 2025 stabil zu halten, hatte die Hessische …

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