Verbraucherzentrale informiert über Neuerungen
Ab Ende Mai mehr Transparenz bei Einkauf und Vertragsschluss im Internet

(VZ-RLP) – Alle Internetseiten, auf denen Verbraucher Waren kaufen oder andere Verträge abschließen können, müssen ab 28. Mai zusätzliche Informationen bereitstellen, so die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Über viele wichtige Fragen wollten die Portale bislang freiwillig keine Angaben machen oder hielten sich für nicht zuständig. Die Umsetzung einer europäischen Richtlinie in deutsches Recht sorgt mit neuen Informationspflichten bald für mehr Klarheit.

Verkaufsplattformen wie Amazon oder Ebay, auf denen Verbraucher Verträge mit Dritten schließen können, müssen zukünftig angeben, ob ein Unternehmen oder eine Privatperson etwas verkauft. „Wird ein Vertrag privat geschlossen, gibt es kein Widerrufsrecht und im Regelfall keine Gewährleistung“, so Julia Gerhards, Referentin …

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