Preiserhöhung trotz Preisgarantie?
Was Strom- und Gaskunden tun können

(VZ-RLP) – Viele Strom- oder Gasanbieter locken neue Kundinnen und Kunden mit Zauberworten wie „Neukundenbonus“, „Sofortbonus“ oder mit einer verheißungsvollen „Preisgarantie“. „Vielen ist nicht bekannt, dass der Strompreis in Deutschland aus mehreren Bestandteilen besteht und sich Garantien oft nur auf einen Teil des Preises beziehen“, so Max Müller, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Die Anbieter erläutern das meist allenfalls in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen – dem sogenannten Kleingedruckten.“ Ändern Anbieter den vereinbarten Energiepreis trotz Garantie mit fadenscheinigen Begründungen, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht.

Dieses Sonderkündigungsrecht ist gesetzlich verankert und besteht bei jeder Preiserhöhung. Kündigt der Strom- …

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