Steuertipps
Verdienstgrenze für Studenten

Rheingau. (mg) –Häufig gehen Schüler und Studenten in den Ferien bzw. Semesterferien einer Berufstätigkeit nach. Wird der Ferienjob nur kurzfristig ausgeübt bleibt er unabhängig von der Höhe des Verdienstes sozialabgabenfrei, erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine.
Der besondere Vorteil einer kurzfristigen Beschäftigung liegt also darin, dass weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber Sozialabgaben zahlen müssen.

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