Schwarzarbeit lohnt nicht
Wichtige Urteile für Auftraggeber und Firmen

Rheingau. (mg) – Schwarzarbeit ist verboten, aber immer wieder versuchen Auftraggeber, Planer und Handwerker, das Gesetz zu umgehen. Geht dann beim Auf-trag etwas schief, bemühen sie dennoch die Gerichte.
Viel Aufmerksamkeit hat deshalb die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Schwarzarbeit erregt (Urteil vom 01.08.2013, Az.: VII ZR 6/13). Dabei stellten die Richter grundsätzlich fest:

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