Steuertipp
Oldtimer als Dienstwagen

Rheingau. (mg) – Stilvoll mit einem Oldtimer fahren – beides liegt im Trend. Da stellt sich für viele die Frage, ob diese privaten Vorlieben nicht auch im beruflichen Alltag eine finanziell attraktive Rolle spielen könnten. Grundsätzlich ist die Nutzung von Dienst- und Firmenwagen zu privaten Zwecken steuerpflichtig. Der dabei entstehende geldwerte Vorteil kann in aller Regel nach dem so genannten 1-Prozent-Verfahren ermittelt werden.

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