Steuertipp
Incentives für Mitarbeiter

Rheingau. – Ob private Nutzung eines Firmenwagens oder die Gewährung eines Sachbezugs bis zur Höhe von maximal 44 Euro monatlich – es gibt viele Möglichkeiten für den Arbeitgeber, seine Arbeitnehmer mit zusätzlichen Incentives zu belohnen. „Incentives haben im Regelfall den Vorteil, dass der Arbeitgeber sie steuer- und sozialversicherungsbeitragsfrei gewähren kann“, so Lothar Herrmann, Präsident der Steuerberaterkammer Hessen.

Der Vorteile von Incentives liegt darin, dass sie dem Arbeitnehmer unmittelbar zugute kommen. Ansonsten bleibt von einer Lohnerhöhung wegen Steuern und Sozialabgaben am Ende oft nur ein Bruchteil übrige.

Von 100 Euro Lohnerhöhung bleiben einem konfessionslosen Arbeitnehmer (Steuerklasse 1) mit einem bisheriges Gehalt von 1.800 Euro brutto bei einem Monatsbruttogehalt von 1.900 Euro lediglich 57,43 Euro mehr netto.

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