Gefälschte Steuerbescheide
Hessische Steuerverwaltung warnt vor neuer Betrugsmasche
Bei genauerer Betrachtung fällt jedoch auf, dass entscheidende Angaben fehlen oder fehlerhaft angegeben sind. So sind beispielsweise Fälle bekannt, in denen auf den gefälschten Steuerbescheiden keine Steuernummer aufgeführt und eine unzutreffende Bankverbindung angegeben wurde. Diese betrügerische Vorgehensweise zielt darauf ab, die Empfänger zur Zahlung zu bewegen und ihnen finanzielle Schäden zuzufügen.
Die Hessische Steuerverwaltung rät eindringlich, bei Erhalt eines Steuerbescheides dessen Echtheit zu überprüfen. Die Bürgerinnen und Bürger sollten sich in dieser Angelegenheit aufmerksam zeigen und entsprechende Informationen in ihrem Bekanntenkreis verbreiten. Nur gemeinsam kann diese Betrugsmasche gestoppt und die Öffentlichkeit sensibilisiert werden.
Um einen gefälschten Steuerbescheid zu erkennen, gibt es verschiedene Hinweise, auf die Sie achten sollten. Zunächst ist es wichtig, die Absenderadresse zu überprüfen; ein offizieller Bescheid sollte von einer anerkannten Finanzbehörde stammen. Auffälligkeiten in der Schriftart oder im Layout können ebenfalls auf eine Fälschung hindeuten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Überprüfung der angegebenen Steueridentifikationsnummer, die bei einem echten Bescheid korrekt und eindeutig sein sollte. Die Verwendung von Fachbegriffen und rechtlichen Formulierungen sollte ebenfalls sorgfältig geprüft werden, da falsche Bescheide in dieser Hinsicht oft ungenau oder fehlerhaft sind. Schließlich sollte man darauf achten, ob der Bescheid persönliche Daten enthält, die im Rahmen der Steuererklärung korrekt wiedergegeben werden.
Wer Zweifel an der Echtheit eines Steuerbescheids hat, kann sich direkt mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen. Die offiziellen Kontaktdaten sind auf der Homepage des digitalen Finanzamts "finanzamt.hessen.de" zu finden.
Kommentar schreiben