Shoppen auf dem Weihnachtsmarkt

– Kunsthandwerk, Spielzeug oder Selbstgenähtes: Zum Jahresende locken die Weihnachtsmärkte mit zahlreichen Geschenkideen. Allerdings lassen sich die hier gekauften Waren in der Regel nicht umtauschen. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Wer auf einem Weihnachtsmarkt etwas umtauschen möchte, ist auf die Kulanz der Verkäuferin oder des Verkäufers angewiesen. „Es gibt hier im Regelfall kein 14-tägiges Widerrufsrecht wie im Onlinehandel“, erklärt Sascha Nuß, Jurist bei der R+V Versicherung. Das heißt: Gefällt Käuferinnen und Käufern die Ware später nicht mehr, können sie diese nicht einfach zurückgeben. Ein Fehlgriff bei der Geschenkauswahl oder den neuen …

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