Vorsicht Nötigung
Die Benutzung der Lichthupe ist nur selten erlaubt

Wer im Straßenverkehr auf sich aufmerksam machen will, nutzt schon mal die Lichthupe. Doch es ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, das Fernlicht in kurzen Intervallen aufzublenden. Das Infocenter der R+V Versicherung erklärt, in welchen Situationen Autofahrerinnen und Autofahrer das Lichtzeichen nutzen dürfen. In manchen Fällen kann der Gebrauch der Lichthupe sogar als Nötigung gewertet werden, also als Straftat. Grundsätzlich gilt: Die Lichthupe darf nur kurz für wenige Sekunden betätigt werden und dabei niemanden blenden oder gefährden. Ihr Einsatz ist zudem auf zwei Situationen im Straßenverkehr beschränkt, und zwar um andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer auf Gefahren aufmerksam zu …

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