Verkehrsrecht
Kein Verkehrsverstoß bei Handy-Weitergabe

Rheingau. (mg) – Eine Autofahrerin, die ein klingelndes Handy aus der Handtasche holt und es dann ihrem Beifahrer übergibt, handelt nicht gegen die Straßenverkehrsordnung. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden (Az. III-1 Rbs 284/14).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, holte eine Autofahrerin ihr klingelndes Handy aus der Handtasche um es dann – ohne auf das Display zu schauen – ihrem Beifahrer zu übergeben. Die Polizei warf ihr deshalb vor, das Handy am Steuer benutzt zu haben, weswegen sie eine Strafe von 40 Euro zahlen sollte.

Das Oberlandesgericht Köln stellte klar, dass die Frau das Handy während der Fahrt im Sinne der Vorschrift nicht genutzt hat. Somit muss sie auch kein Bußgeld zahlen.

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