Zusammenschluss der Abfallverbände
Gemeindevertreter stimmten dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu

Nach Beratung im Haupt- und Finanzausschuss stimmten die Gemeindevertreter in ihrer jüngsten Sitzung ohne große inhaltliche Diskussion bei zwei Enthaltungen der Beschlussvorlage der Verwaltung betreffend die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Regelung der Abfallwirtschaft mit dem kreiseigenen Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EAW) Rheingau Taunus, beginnend mit dem 1. Januar 2029, zu. Der Verbandsversammlung des Abfallverbandes Rheingau (AVR) wird als oberstes Organ des Zweckverbandes die Auflösung des Verbandes empfohlen.

Hintergrund sind Gesetzesänderungen im Bereich der Abfallwirtschaft mit zusätzlichen Aufgaben und Anforderungen, die durch eine nebenberufliche Geschäftsführung nicht …

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