Spitzahorn muss aus Sicherheitsgründen weichen
Untere Naturschutzbehörde: Fällung des Naturdenkmals erfolgt zur Gefahrenabwehr

Assmannshausen. (av) – Wie die Umweltdezernentin des Rheingau-Taunus-Kreises, Dr. Heidrun Orth-Krollmann mitteilt, ist das Naturdenkmal, der Spitzahorn auf dem dem Grundstück Rheinuferstraße 5 in Assmannshausen (Einfahrt Richtung Ortsmitte), auf dem sich die Filiale der Rheingauer Volksbank befindet, nicht mehr zu retten und muss gefällt werden. Der Fachdienst Umwelt der Kreisverwaltung wurde nach den Osterfeiertagen von der Eigentümerin auf den Zustand des Baumes hingewiesen. Danach trieben Teile der Krone nicht aus.

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