Verhaltensregeln für Infizierte
Was bei einem positiven Ergebnis eines PCR-Tests auf SARS-CoV-2 zu beachten ist

Rheingau. (mg) – „Gerade nach den neuen Allgemeinverordnungen des Landes Hessen zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie, die seit 2. November gelten, erhalten das Kreis-Gesundheitsamt wie die Kreisverwaltung eine riesige Anzahl von Anfragen besorgter Bürger, wie sich Neuinfizierte in der Zeit der Quarantäne verhalten sollen“, berichtet Landrat Frank Kilian.

Dabei wiederholt sich eine Frage immer wieder: Wenn der gesamte Haushalt unter Quarantäne steht, wie können dann Einkäufe geregelt werden. Dazu hat die hessische Landesregierung Hinweise auf der Homepage www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen.de aufgeführt. Der Rheingau-Taunus-Kreis informiert die Bürger auch unter www.rheingau-taunus.de.

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