Straßenbeiträge stehen auch im Rheingau auf dem Prüfstand
Die Entlastung der Grundstückseigentümer stellt die Kommunen ohne Ausgleich vom Land vor Finanzierungslücken

Rheingau. (chk) – Der Hessische Landtag hat mit dem „Gesetz zur Neuregelung der Erhebung von Straßenbeiträgen“ vom 28. Mai 2018 den Kommunen einen größeren Handlungsspielraum bei der Erhebung von Straßenbeiträgen eingeräumt. Bisher wurden bei Straßenbaumaßnahmen in den Rheingauer Städten und Gemeinden die Grundstückseigentümer in der Regel mit einem Beitrag von 25 Prozent bei überörtlichen Durchgangsstraßen belastet, mit 50 Prozent bei innerörtlichen Durchgangsstraßen und gar mit 75 Prozent bei Anliegerstraßen. Die Kommunen dürfen nun grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie überhaupt von Grundstückseigentümern anteilige Straßenbeiträge erheben oder nicht. Jubel hat diese Entscheidung bisher noch nicht ausgelöst – jedenfalls nicht in den Rheingauer Kommunen.

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