Maskenpflicht wurde im Kreis verschärft
Neue Corona-Maßnahmen des Landes ersetzen Allgemeinverfügung des Kreises

Rheingau. (mg) – Schon Ende letzter Woche hat der Rheingau-Taunus-Kreis eine Maskenpflicht in bestimmten Fußgängerzonen von Städten im Kreis verfügt, die seit Montag gilt. Die Verschärfung sei aufgrund des steigenden Inzidenzwertes getroffen worden, erklärte Landrat Frank Kilian das Vorgehen, das zugleich mit einer weitere Allgemeinverfügung verknüpft war, die mittlerweile aufgrund einer neuen Landesregelung außer Kraft gesetzt wurde, mit Ausnahme der Maskenpflicht.

„Nach der raschen Entscheidung der hessischen Landesregierung zum aktuellen Corona-Geschehen kann der Rheingau-Taunus-Kreise seine zuletzt veröffentlichten Allgemeinverordnungen – bis auf eine – wieder aufheben“, berichtet Landrat Frank Kilian.

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