Von Landesregeln überholt
Kreis setzt Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung aus

Der Rheingau-Taunus-Kreis hatte noch am Donnerstag letzter Woche seine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) vom 14. Januar wegen des aktuellen Pandemiegeschehens bis 25. Februar verlängert und ergänzt. Jetzt wurde sie aufgrund der Änderungen auf Landesebene mit Wirkung vom Montag ausgesetzt.

Damit entfällt auch die Pflicht zum Tragen von Schutzmasken in bestimmten Fußgängerzonen im Kreisgebiet sowie das Verbot des Konsums von Alkohol an publikumsträchtigen öffentlichen Orten. Darauf verweist der Krisenstab des Rheingau-Taunus-Kreises.

Die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens im Rheingau-Taunus-Kreis hat sich …

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