Haftung des Hundebesitzer
Fahrradunfall auf dem Leinpfad hat Nachspiel vor Gericht

Nachdem es im Jahre 2019 zu einer Kollision zwischen einem Hund und einem Fahrradfahrer auf dem Leinpfad zwischen Oestrich und der Mittelheimer Fähre kam, hatte der Vorfall ein Nachspiel vor Gericht. Der E-Bike-Fahrer war vom Hundebesitzer auf Schadenersatz verklagt worden. Da es sich um einen Assistenzhund handelte, der verletzt worden war, wurde eine fünfstellige Schadensumme geltend gemacht. Der Beklagte Radfahrer indessen verwies auf den bestehenden Leinenzwang am Rheinufer laut Satzung der Stadt Oestrich-Winkel, weshalb das Landgericht Wiesbaden die Haftungs- und Schuldfrage klären musste.

Das Gericht kam bei Abwägung der Umstände zu dem Schluss, …

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