Haftbefehl außer Vollzug gesetzt
Schwurgerichtskammer sieht nach vorläufiger Einschätzung keinen dringenden Tatverdacht mehr

Rheingau. (cp) – Am 21. März wurde der Prozess um den ungeklärten Todesfall der Anne D. vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Wiesbaden fortgesetzt. Bereits am Vortag hatten Spekulationen die Runde gemacht, wonach die Angeklagten auf freiem Fuß seien. So war es für die meisten Prozessbeobachter dann nicht mehr überraschend, dass die Beschuldigten vor der Verhandlung den Saal in Begleitung ihrer Anwälte betraten.

Schnell war auch klar, dass dieser Tag vor dem Landgericht nicht lange dauern wird – bereits nach 45 Minuten war der Verhandlungstag beendet. In dem Beschluss der Kammer, der vom Vorsitzenden Richter Jürgen Bonk verlesen wurde und der den Anwälten bereits übermittelt worden war, war die Schwurgerichtskammer – wie von ihr angekündigt – zu dem Beschluss gekommen, dass nach Vorlage aller bisherigen Aussagen kein dringender Tatverdacht mehr gegeben sei.

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