Geflügel muss in geschlossene Ställe
Präventive Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe im Kreis

– Landrat Kilian weist daraufhin, dass aufgrund der verstärkten Ausbreitung der Geflügelpest (HPAI H5) in Deutschland präventive Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest (sogenannte Vogelgrippe) beschlossen wurden. Wegen der Gefahr der Einschleppung der Vogelgrippe durch Zugvögel müssen die Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten oder Gänsen in Risikogebieten diese ab dem 17. März und bis auf weiteres in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert, halten.

Zu den Risikogebieten im Rheingau-Taunus-Kreis zählen: Walluf, Eltville, Oestrich-Winkel, Geisenheim, Rüdesheim und Lorch …

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