FFP2-Masken in Bus und Bahn
RTV weist auf verschärfte Anforderungen an Fahrgäste hin

Aufgrund der neuen Verordnungen des seit letzten Samstag auch für den Rheingau-Taunus-Kreis geltenden Infektionsschutzgesetz (IfSG) weist die Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft (RTV) darauf hin, dass in Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen und in Bahnhöfen nun eine FFP-2 Maske zwingend erforderlich ist. „Eine medizinische Maske wie etwa eine OP-Maske reicht für die Fahrgäste ab sofort nicht mehr aus, so schreibt es das neue Gesetz vor“, erklärt Thomas Brunke, der Geschäftsführer der RTV. Kontroll- und Servicepersonal überprüfen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nase-Schutz). Fahrgäste, die aktuell nur mit einer medizinischen Maske im ÖPNV unterwegs sind, müssen …

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