Etappenerfolg für Wassersportler im Inselstreit
Genehmigungsbehörde hebt ganzjähriges Befahrensverbot auf / Zuständigkeit liegt beim Bund

In der Kontroverse um die Nutzung der Stillgewässer im linksrheinischen Naturschutzgebiet (NSG) "Fulder Aue – Ilmen Aue" können die Wassersportler einen ersten Erfolg verbuchen. Von Anfang an strittig war die Zuständigkeit der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD Süd), die am 23. Juli 2024 per Allgemeinverfügung das NSG für Sportler und Freizeitkapitäne gesperrt hatte. Nun rudert die Behörde zurück.

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