Böllerverbot in fünf Kommunen des Kreises
Krisenstab erlässt Allgemeinverfügung zum Abfeuern von Feuerwerkskörpern am 31. Dezember

Der Krisenstab des Rheingau-Taunus-Kreises hat in seiner Sitzung ein sogenanntes Böllerverbot, also das Verbot zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen an Silvester, für fünf Kommunen im Kreisgebiet mittels einer Allgemeinverfügung bestimmt. Die Festlegung der Zone erfolgte gemeinsam mit den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden. An folgenden Orten der Städte Eltville am Rhein und Oestrich-Winkel, der Hochschulstadt Geisenheim sowie der Gemeinden Walluf und Kiedrich gilt dieses Verbot, das räumlich abgegrenzt ist. In Eltville ist das Rheinufer, beginnend von der Kurfürstlichen Burg Eltville (Burgstraße 1) über den Platz von Montrichard 1-3, über die Josef-Hölzer-Straße 2-4 und die Via …

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