Aktualisierte Hebesatzempfehlungen
Hessische Steuerverwaltung legt zum Stichtag 30. Juni 2024 neue Liste vor

Ab 2025 gilt die neue Grundsteuer. Zur Unterstützung der hessischen Kommunen bei der aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform hat die Hessische Steuerverwaltung frühzeitig ihr Versprechen eingelöst, den Kommunen individuelle Hebesatzempfehlungen zur Verfügung zu stellen. Am 5. Juni wurden jeder hessischen Kommune individuelle und unverbindliche Hebesatzempfehlungen für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B für das Jahr 2025 zugesandt. Grundlage waren die am 10. Mai 2024 vorliegenden Veranlagungsdaten und die der Steuerverwaltung zu diesem Zeitpunkt bekannten Hebesätze der Kommunen. Die Hessische Steuerverwaltung hatte angekündigt, die zum Stichtag 30. Juni 2024 geltenden Hebesätze …

Anmeldung für Bezahlinhalte

Sie sind Online-Abonnent des Rheingau Echo und haben bereits Ihre Zugangsdaten?

 

Sind Sie bereits ein Abonnent des Rheingau Echo und möchten neben der gedruckten Zeitung auch unsere Online-Ausgabe abonnieren?

 

Sind Sie noch kein Abonnent und möchten gerne unsere gedruckte Zeitung wie auch unsere Online-Ausgabe abonnieren?

 

Sie möchten ein Online-Abo für das Rheingau Echo ?



X