Tauziehen um Bürgerentscheid zur Windkraft geht weiter
Auch zweites Gutachten des Kommunalrechtlers Bennemann bescheinigt Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens
Nachdem der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) das Bürgerbegehren für unzulässig befunden hatte, kam nun ein weiterer Gutachter zu dem gleichen Ergebnis: Die Unterschriftenlisten, mit denen ein Bürgerentscheid herbeigeführt werden sollte, waren fehlerhaft.

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