Externe juristische Prüfung
SPD fürchtet um Bürgerentscheid zum Ersten Stadtrat

Oestrich-Winkel. (mg) – Für äußerst fragwürdig hält die SPD den auf Betreiben des noch amtierenden Bürgermeisters gefassten Magistratsbeschluss, das vor Monaten eingeleitete Bürgerbegehren zur Abschaffung der hauptamtlichen Stelle des Ersten Stadtrats entgegen der Praxis bei den bisherigen zwei Bürgerbegehren in der Geschichte Oestrich-Winkels – Umgehungsstraße und Windenergie – auch extern auf seine juristische Zulässigkeit prüfen zu lassen.

Das kostet nach Ansicht der SPD nur unnötig Steuerzahlergeld – bisher verließ man sich auch auf die Expertise des Hessischen Städte- und Gemeindebundes.

Guter Stil wäre es nach Ansicht der SPD gewesen, mögliche verfahrensmäßige Bedenken spätestens unmittelbar nach Anzeige bzw. Kenntnis des eingeleiteten Bürgerbegehrens zu klären, um sie gegebenenfalls zu heilen und die Bürgerbeteiligung in dieser Frage zu ermöglichen.

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