Eilantrag gegen Bürgermeister erfolgreich
Verwaltungsgericht stärkt Parlament gegen Beanstandung des Bürgermeisters den Rücken

Oestrich-Winkel. (mg) – Der Vorsitzende Richter der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat durch Beschluss vom 14. Mai einem Eilantrag der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oestrich-Winkel gegen den Bürgermeister stattgegeben. Damit hat die Klage der Stadtverordnetenversammlung gegen die Beanstandungsverfügung des Bürgermeisters vom 19. Dezember letzten Jahres gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 5. November über die Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm und über die Erstellung eines Innenentwicklungskonzeptes aufschiebende Wirkung.

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