Briefwahlunterlagen anfordern

Unterlagen für die Briefwahl schon jetzt anfordern / Verkürzte Fristen beachten

Am 23. Februar wird der Deutsche Bundestag neu gewählt. Für die Vorbereitung und Durchführung gelten dieses Mal verkürzte Fristen, die unter anderem Auswirkungen auf die Briefwahl haben.

Alle Wählerinnen und Wähler, die per Briefwahl wählen möchten, können ihre Briefwahlunterlagen jetzt schon online über die Homepage der Stadt Oestrich-Winkel bestellen: https://www.oestrich-winkel.de/bundestagswahl2025.

Das Wahlamt der Stadt Oestrich-Winkel bittet Wählerinnen und Wähler zu beachten, dass das Versenden des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen frühestens ab Mitte der 6. Kalenderwoche (ca. 6. Februar) möglich ist, da die Stimmzettel erst in nach dem 30. Januar gedruckt werden können. Damit das Wahlamt die Briefwahlunterlagen zum Versand vorbereiten kann, ist es aber ab sofort schon möglich, einen Antrag zu stellen.

Schneller geht's nicht

Da der zeitliche Ablauf der Wahl bundesweit einheitlich geregelt ist und von einzelnen Kommunen nicht geändert werden kann, bittet die Stadtverwaltung Oestrich-Winkel ihre Bürgerinnen und Bürger darum, von Anfragen zum Ausbleiben der Briefwahlunterlagen vor dem 10. Februar abzusehen.

Persönliche Abholung
voraussichtlich ab 6. Februar

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab Mitte der 6. Kalenderwoche (ca. 6. Februar) bis zum 21. Februar, 15 Uhr, im Bürgerbüro persönlich abgeholt werden. Vorher ist die Ausgabe leider nicht möglich.

Abholung durch Beauftragte

Wer im Auftrag einer anderen Person Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro abholen möchte, ist verpflichtet, eine entsprechende Vollmacht vorzulegen. Auf einen Abholer dürfen jedoch nicht mehr als vier Vollmachten ausgestellt werden. Am Tag vor der Wahl (9 bis 12 Uhr) und am Tag der Wahl (bis 15 Uhr) dürfen Briefwahlunterlagen nur bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ausgestellt werden.

Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl 2025

Für die Bundestagswahl sind alle Deutschen ab 18 Jahren wahlberechtigt. In Oestrich-Winkel wählen kann, wer seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnt und in Oestrich-Winkel im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein des Wahlkreises 177 Rheingau-Taunus-Limburg besitzt. Alle Wählerinnen und Wähler erhalten bis zum 2. Februar eine Wahlbenachrichtigung, auf der das aktuelle Wahllokal und die Angaben zum Wahlraum und zur Barrierefreiheit angegeben sind. Die Stadtverwaltung bittet darum, die Angaben auf der Wahlbenachrichtigung genauestens zu beachten, da sich die Lage der Wahllokale zum Teil geändert hat oder Wahlbezirke geteilt wurden. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann in der Zeit vom 3. bis 7. Februar seine Eintragung ins Wählerverzeichnis überprüfen und bis spätestens 7. Februar beim Wahlamt Einspruch gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses einlegen. Wer keine Wahlbenachrichtigung hat, kann am Wahltag auch einfach mit einem Ausweisdokument ins Wahlbüro kommen und dort wählen. Weiterführende Information zur Wahl, wie beispielsweise zu den einzelnen Wahllokalen, sind unter https://www.oestrich-winkel.de/bundestagswahl2025 zu finden.

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