Stadtverordnete befinden über Gebührensatzungen
Einsichtnahme in den Haushaltentwurf 2024 geht an Parlamentariern vorbei

Bereits im Juni dieses Jahres hatte die Verwaltung den Ältestenrat darum gebeten, bis zur Verabschiedung des Haushalts 2024 die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bürger- und Gemeinschaftshäuser und sonstigen öffentlich nutzbaren Räumlichkeiten der Stadt Lorch zu überarbeiten. Es wurde lediglich eine moderate Erhöhung vorgeschlagen, um die Bürgerinnen und Bürger nicht noch mehr zu belasten. Im Hilchenhaus wurde von einer Erhöhung der Gebühren abgesehen, da hier seit der letzten Gebührenerhöhung ein Rückgang an Reservierungen zu verzeichnen war und somit weniger Erlöse erzielt werden konnten. Ganz herausgenommen wurde die Zeitbegrenzung für einen Beerdigungskaffee von maximal drei Stunden. …

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