Parkgebühren-Ordnung als Rechtsverordnung
Stadtverordnetenversammlung stimmt einer Änderung zu

Einstimmig hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer letzten Sitzung den Beschluss der Parkgebühren-Ordnung als Rechtsverordnung gefasst. Gleichzeitig treten die Satzung über Gebühren an den Parkscheinautomaten der Stadt Lorch am Rhein vom 11. November 2021, die Erste Änderungssatzung vom 02. Juli 2022 und die zweite Änderungssatzung vom 16. März außer Kraft.

Gebührenpflichtige Parkplätze sind die Parkplätze alte B42 (Lorch), am Wispergrill (Lorch), entlang der Rheinuferstraße (Lorch) sowie die Parkplätze Wasem und Rheinallee in Lorchhausen. Die maximale Höchstparkdauer an dem jeweiligen im Geltungsbereich dieser Rechtsverordnung liegenden gebührenpflichtigen Parkplätze wird durch die …

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