Haushaltssicherungskonzept der Stadt für 2023 verabschiedet
Zahlungsverpflichtungen belasten die Stadt – Keine Aufnahme an Darlehen

Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) schreibt vor, dass ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen ist, wenn der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten geleistet werden können und keine ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen zur Verfügung steht. Und es beinhaltet die Verpflichtung, im Rahmen der mittelfristigen Ergebnisplanung entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen zu integrieren, um die Tilgungsleistungen aus dem Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zu leisten, bzw. auch ausreichend ungebundene Liquidität aufzubauen. Wie …

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