Erhöhung der Verwaltungsgebühren
Die Satzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft

In der Ältestenratssitzung im Juni wurde die Verwaltung darum gebeten, bis zur Verabschiedung des Haushalts 2024 einige Gebührensatzungen zu überarbeiten. Dazu gehörte auch die Verwaltungskostensatzung. Eine Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung nach zehn Jahren lag nun zur Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung vor. Die Stadt erhebt aufgrund dieser Satzung für einzelne Amtshandlungen oder sonstige Verwaltungstätigkeiten in Selbstverwaltungsangelegenheiten, die sie auf Veranlassung oder überwiegend im Interesse einzelner vornimmt, Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen).

Die neue Satzung mit moderaten Erhöhungen, wie es hieß, tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft und zeigt …

Anmeldung für Bezahlinhalte

Sie sind Online-Abonnent des Rheingau Echo und haben bereits Ihre Zugangsdaten?

 

Sind Sie bereits ein Abonnent des Rheingau Echo und möchten neben der gedruckten Zeitung auch unsere Online-Ausgabe abonnieren?

 

Sind Sie noch kein Abonnent und möchten gerne unsere gedruckte Zeitung wie auch unsere Online-Ausgabe abonnieren?

 

Sie möchten ein Online-Abo für das Rheingau Echo ?



X