Entscheidug zu Feuerwehrstandorten wurde verschoben
Beschlüsse aus der Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung hat der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖrV) zur Regelung der Abfallwirtschaft, beginnend ab dem 1. Januar 2029, mit dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus zugestimmt.

Bei einer Nein-Stimme wurde die Klarstellungssatzung für das Grundstück Gemarkung Ransel, Flur 8, Flurstück 56/1 „Ober dem Grund 5“ gemäß seiner Abgrenzung als Satzung beschlossen. Die Stadt Lorch ist dauerhaft bemüht, durch Maßnahmen der Innenentwicklung sowie der Arrondierung von Ortslagen auf die konstante Nachfrage nach Wohnbauflächen oder Flächen zur wirtschaftlichen Entwicklung im Gemarkungsgebiet zu reagieren. Insbesondere bei Bauvorhaben am Ortsrand kann die Frage der …

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