Zusammenschluss der Abfallverbände
Gemeindevertreter stimmten dem Abschuss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu

Nach Beratung im Haupt- und Finanzausschuss stimmten die Gemeindevertreter in ihrer Sitzung am vergangenen Freitag ohne inhaltliche Diskussion der Beschlussvorlage des Gemeindevorstandes zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Regelung der Abfallwirtschaft, beginnend mit dem 1. Januar 2029 mit dem kreiseigenen Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EAW) Rheingau-Taunus zu. Der Verbandsversammlung des Abfallverbandes Rheingau (AVR) wird als oberstes Organ des Zweckverbandes die Auflösung des Verbandes empfohlen.

Hintergrund sind Gesetzesänderungen im Bereich der Abfallwirtschaft mit zusätzlichen Aufgaben und Anforderungen, die durch eine nebenberufliche Geschäftsführung nicht mehr leistbar …

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