Magistrat nimmt Gestaltungsrichtlinien zurück
Gremium hebt seine Entscheidung vom 9. Oktober nach nur zwei Monaten wieder auf

Geisenheim. – Der Magistrat der Stadt Geisenheim hat in seiner jüngsten Sitzung die am 9. Oktober durch ihn in Kraft gesetzten „Richtlinien zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum in Geisenheim“ wieder aufgehoben.

Ziel dieser Richtlinien war es, die Gestaltung des öffentlichen Raumes zu verbessern und den Charakter des Ortes als Zentrum der Stadtgesellschaft herauszustellen. Die Richtlinien beinhalteten unter anderem Regeln zur Gastronomie(außen)möblierung, zu Einfriedungen und Begrünungselementen, Werbeständern und Warenauslagen. Sie sollten die Verwaltung in Einzelfallentscheidungen binden und damit gewährleisten, dass alle Antragsteller gleich behandelt werden, wobei in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich gewesen wären.

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