Grundsteuerreform ab Januar 2025
Messbetrag und Hebesatz entscheiden erst über die Höhe der Grundsteuer

Ende des Jahres 2019 wurde auf Bundesebene das Grundsteuerreformgesetz verabschiedet. Darin wurde den Bundesländern die Möglichkeit eröffnet, auch eigene Grundsteuergesetze auf Landesebene für ihr Land zu erlassen. Der Hessische Landtag hat im Dezember des Jahres 2021 das Hessische Grundsteuergesetz verabschiedet. Alle Grundstückseigentümer/-innen mussten ihre Erklärung zur Grundsteuerreform im Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Januar 2023 gegenüber dem für sie zuständigen Finanzamt abgeben.

Ziel der Grundsteuerreform ist es, dass die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer gerechter wird. Manche Eigentümerinnen und Eigentümer werden mehr Grundsteuer zahlen müssen, die …

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