Aktuelle Berechnungen treffen alle Bürger
Geisenheimer SPD fordert: Keine Mehrbelastung durch neue Grundsteuer

Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die bisherige Regelung zur Bewertung von Grundvermögen mit den alten Einheitswerten aus dem Jahr 1961 nicht mehr verfassungsgemäß ist. „Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten“, heißt es dazu aus dem Bundesfinanzministerium. Dadurch käme es zu steuerlichen Ungleichbehandlungen. Daraufhin wurde 2019 eine Reform beschlossen, nach der die Steuer auf der Grundlage der aktuellen Immobilienwerte berechnet werden muss. Und das gilt ab dem kommenden Jahr.

Das hat Auswirkungen auf Eigenheimbesitzer und Mieter. Egal ob man im eigenen Haus, der eigenen Wohnung oder zur Miete wohnt: …

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