VGH weist Beschwerde zurück
Satzungsbeschluss für Kita in Rauenthal kann nun gefasst werden

Eltville. – Bereits am 27. Dezember hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel im „Verwaltungsstreitverfahren Sturm, Nicole als Vertrauensperson des Bürgerbegehrens ./. Stadt Eltville am Rhein“ einen Beschluss gefasst, durch den die Beschwerde von Frau Sturm gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 29. November zurückgewiesen wurde. Zeitgleich hob der VGH seine Zwischenverfügung vom 16. Dezember auf, wonach noch kein Satzungsbeschluss gefasst werden durfte. Der Satzungsbeschluss kann nun in der nächsten turnusmäßigen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 6. Februar gefasst werden.

Gegen den VGH-Beschluss ist die Einlegung von Rechtsmitteln nicht mehr möglich, das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren wegen des Bürgerbegehrens ist damit beendet. Ob die Klage des Bürgerbegehrens in der Hauptsache vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden aufrechterhalten bleibt, muss noch abgewartet werden.

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