Kein Schadenersatz für kranke Welpen

Rheingau. (mg) – Hundewelpen dürfen auch die ersten Lebenswochen mit Menschen, anderen Tieren und im Freien verbringen. Ein Züchter ist nicht verpflichtet, sie solange in Quarantäne zu halten, bis der volle Impfschutz gegen typische Krankheiten erreicht ist. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz (Az. 1 U 262/18). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, hatte eine Züchterin Hundewelpen verkauft, von denen einer an Parvovirose erkrankte. Das Tier musste mehrere Wochen in einer Tierklinik behandelt werden, wofür der neue Besitzer nun Schadenersatz verlangt. Die Züchterin hatte den Welpen mitgenommen, als sie eines seiner Geschwister an dessen neuen Besitzer übergab. Bei dieser Gelegenheit konnten die Hunde frei auf dem fremden Gelände herumlaufen. Dabei müsse sich das Tier mit Parvovirose angesteckt haben, argumentierte nun der Kläger.

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