Tierschutz
Fortschritt bei Gesetzgebung

Rheingau. (mg) – Der Hessische Landtag hat im letzten Jahr den Weg für eine bessere Hundegesetzgebung in Hessen frei gemacht. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zu Neuausrichtung des Verfassungsschutzes besteht nun die Möglichkeit, einen Hundeführerschein und eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde in Hessen vorzuschreiben.

Das Gesetz sieht unter anderem eine Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Diese ermöglicht, in der Hundeverordnung von Hundehaltern und Hundeführen einen Nachweis über ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen von Hunden zu verlangen sowie eine Kennzeichnung und Registrierung vorzuschreiben.

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