Stellungnahme der Gemeinde

Reaktion auf Leserbrief von F. Bieber in der HZ vom 13. Juni

"Der Genehmigungsprozess des Bebauungsplanes (B-Plan) „Wäldchenloch“ wurde von den beteiligten Planern und der Gemeinde Budenheim gemäß den Vorschriften im Baugesetzbuch (BauGB) ordnungsgemäß durchgeführt. Nach diversen Offenlagen mit Öffentlichkeitsbeteiligungen und der Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) MZ-Bingen ist der B-Plan Ende 2023 rechtskräftig geworden. Die gesetzliche Grundlage für die Bauvorbereitung ist somit geschaffen.

Nach nahezu 20 Jahren Planung war die Erschließung vorzubereiten und die Rodung mit anschließendem Beginn der Erschließungsarbeiten für Herbst/Winter 2024 geplant. Ein Abfangen der streng geschützten Eidechsen wäre in dem dicht bewachsenen Gebiet „Wäldchenloch“ nicht durchführbar gewesen, weshalb die Entscheidung zur vorgezogenen Rodung getroffen wurde. Eine Rodung im Winter ist grundsätzlich die einzige Methode, um eine Tötung oder Verletzung von Eidechsen zu vermeiden, da diese sich zu dieser Zeit in frostfreier Tiefe im Boden aufhalten. Zudem gilt es, den § 39 Abs. 5 Satz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu beachten, der die Rodungsarbeiten auf den Zeitraum 1. Oktober bis 28. Februar einschränkt.

Da das Gelände über Jahrzehnte sich selbst überlassen und überwiegend durch Hecken zugewuchert war, konnte die Rodung nicht auf die gleiche Weise wie im benachbarten Baugebiet „Dyckerhoff-Gelände“ durchgeführt werden, wo das Entfernen der einzelnen Gehölze mittels Bagger inklusive Wurzel erfolgte. Im Vorfeld der Rodung wurden daher Tabuflächen festgelegt und ausgepflockt, auf denen in den Vorjahren Eidechsen kartiert wurden. Für diese galt während der Rodung ein Befahrverbot mit schweren Maschinen, um die zu dieser Zeit im Boden befindlichen Eidechsen nicht zu gefährden. Der größte Schwerpunkt mit Eidechsenvorkommen wurde von der Rodung komplett ausgenommen und mit einem Reptilienschutzzaun umgeben (Tabufläche), um eine Ausbreitung der Tiere in die gerodeten Bereiche nach der Winterruhe zu verhindern.

Vor der Rodung wurden im Spätsommer/Herbst die auf dem Gelände befindlichen Schuppen und andere auffällige Strukturen begutachtet und auf das Vorkommen von besonders geschützten Tieren wie Gartenschläfern untersucht. Der Abriss von Gartenhäusern und -schuppen wurde von einem Biologen der Beratungsgesellschaft (BG) Natur begleitet, und das Material wurde händisch ausgeräumt. Im Rahmen der Kartierungen vor 2024 wurden auch die Gehölze auf mögliche höhlenbewohnende Tiere wie die streng geschützte Fledermaus untersucht. Es konnte jedoch nur eine Nutzung als Transfer- und Jagdgebiet durch Fledermäuse nachgewiesen werden, welches auch weiterhin erhalten bleibt.

Damit wurden alle zu diesem Zeitpunkt notwendigen Untersuchungen und Maßnahmen bezüglich des Artenschutzes in Absprache mit der UNB durchgeführt. Seit März 2024 sind Mitarbeitende der BG Natur damit beschäftigt, die Umsiedlung der Zaun- und Mauereidechsen durchzuführen. Neben dem Fangen der Tiere müssen die Schwerpunktbereiche regelmäßig gemäht und die Vegetation ausgelichtet werden, um eine Übersichtlichkeit der Abfangbereiche zu gewährleisten. Hierfür kamen vorübergehend auch mehrere Ziegen und Schafe zum Einsatz, um eine tierfreundliche Rückdrängung der Vegetation zu gewährleisten.

Aktuell müssen die Schutzzäune regelmäßig gewartet und die Pflege der Ausgleichsflächen durchgeführt werden. Nach anfänglichen Startschwierigkeiten aufgrund ungünstiger Wetterbedingungen, extrem schnell wachsender Vegetation und Verzögerungen durch Sabotagen zeigt eine Strategie aus verschiedenen Fang- und Vergrämungsmaßnahmen inzwischen zunehmende Erfolge und wird weiterhin fortgesetzt.

Wir sind zuversichtlich, dass im Herbst/Winterbeginn eine Freigabe erfolgen kann und damit die Erschließungsarbeiten für das lange geplante Bauprojekt starten können."



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