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Die elektronische Patientenakte „ePA für alle“ kommt

Die elektronische Patientenakte (ePA) gibt es bereits seit ein paar Jahren. Wer bisher eine elektronische Patientenakte nutzen wollte, musste diese selbst aktiv bei seiner Krankenkasse beantragen. Im kommenden Jahr wird es die „ePA für alle“ geben. Die Krankenkassen sind verpflichtet, für alle gesetzlich Versicherten eine ePA einzurichten. Der Start der „ePA für alle“ist zunächst für Mitte Januar 2025 als Pilotphase in ausgewählten Modellregionen in Hamburg und Bayern vorgesehen. Nach erfolgreichem Abschluss der Pilotphase soll die „ePA für alle“ vier Wochen später bundesweit eingeführt werden. Auch Kinder erhalten eine ePA. Wer keine ePA haben möchte, muss bei seiner Krankenkasse Widerspruch einlegen.

Die ePA ist eine versichertengeführte elektronische Akte. Darin werden Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Befunde, Medikationspläne, Laborbefunde oder Röntgenbilder gespeichert. Die ePA soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten ermöglichen und die Versorgung gezielt unterstützen. Die Krankenkassen sind verpflichtet, umfassend über die ePA zu informieren, z.B. über Nutzung, Funktionsweise und Rechte. Auch müssen Ärzte und Ärztinnen informieren, welche Daten sie in die ePA einspeichern und im ersten Schritt einen Medikationsplan erstellen. Im Medikationsplan werden alle Arzneimittel, die Patientinnen und Patienten anwenden, mit Dosierungs- und Einnahmehinweisen übersichtlich und verständlich dokumentiert.

Unerwünschte Arzneimittelwirkungen betreffen insbesondere Menschen, die langfristig mehrere Arzneimittel gleichzeitig anwenden. Ein einheitlicher Medikationsplan, in dem die Medikation und Anwendungshinweise übersichtlich und verständlich dargestellt sind, sorgt für mehr Sicherheit im Umgang mit Arzneimitteln. Mit dem Medikationsplan sehen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, welche Medikamente ihre Patientin beziehungsweise ihr Patient aktuell einnimmt und sind auf diese Weise besser über die weitere Medikation ihrer Patientinnen und Patienten informiert. So können gegebenenfalls bestehende gefährliche Wechselwirkungen und Unverträglichkeiten besser erkannt und vermieden werden.

Bisher liegen viele Gesundheitsdaten an den verschiedensten Orten, zu Hause, in Arztpraxen, oder anderen Stellen. Mit der ePA werden die Daten künftig an einem zentralen Ort gespeichert und ermöglichen einen schnellen Zugriff darauf. Wer berechtigt ist, Daten einzustellen, auf Daten zuzugreifen oder sie zu nutzen, ist gesetzlich festgelegt. Über Zugriffsberechtigungen und Zugriffsdauer kann individuell entschieden und die Freigaben individuell angepasst werden. So können z.B. einzelnen Ärzten Zugriffsberechtigungen erteilt oder entzogen werden oder auch Dokumente verborgen werden.

In der ePA können Versicherte auch eigene Daten ablegen und ihre Daten auch außerhalb der Arztpraxis eigenständig einsehen. Dabei kann die Einsichtnahme über ein geeignetes mobiles Endgerät wie zum Beispiel ein Smartphone oder Tablet erfolgen. Alle gesetzlichen Krankenkassen und einige private Krankenversicherer bieten ihren Versicherten dabei eine eigene kostenfreie App für die elektronische Patientenakte (ePA) an. Für Versicherte, die über kein mobiles Endgerät verfügen oder dieses nicht für den Zugriff auf medizinische Anwendungen nutzen möchten, werden alternative Zugangsmöglichkeiten geschaffen. Versicherte haben dabei die Möglichkeit, für jedes in der ePA gespeicherte Dokument einzeln zu bestimmen, wer darauf zugreifen kann.

Einen Informationsüberblick zur elektronischen Patientenakte gibt das Bundesministerium für Gesundheit in seinem Internetauftritt: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte.html

Auch die Verbraucherzentralen haben Materialien zusammengestellt und beantworten weitergehende Fragen zum Thema:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/elektronische-patientenakte-epa-digitale...

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