Dyckerhoffgelände – und mehr ...

Friedhelm Bieber Mit Interesse habe ich das Verfahren und die Leserbriefe zum Thema Bebauungsplan Dyckerhoffgelände zur Kenntnis genommen. Zu kurz kam dabei leider, dass die Gemeinde einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen gedenkt bzw. bereits abgeschlossen hat, der haushaltsrechtlich fragliche bis unzulässige Regelungen enthält und zu einem Vermögensschaden für die Gemeinde führen kann.
So soll die BG-Grundstücksgesellschaft als Entgelt für die Leistungen der Gemeinde im Planfeststellungsverfahren die Sachleistung „Herstellung eines Kindergartens“ liefern. Das von der BG-Grundstücksgesellschaft hierfür einzubringende Gelände wird dabei mit einem schon heute fixen – übrigens nahe dem höchsten Bodenrichtwert in der Gemeinde Budenheim …

Anmeldung für Bezahlinhalte

Sie sind Online-Abonnent des Rheingau Echo und haben bereits Ihre Zugangsdaten?

 

Sind Sie bereits ein Abonnent des Rheingau Echo und möchten neben der gedruckten Zeitung auch unsere Online-Ausgabe abonnieren?

 

Sind Sie noch kein Abonnent und möchten gerne unsere gedruckte Zeitung wie auch unsere Online-Ausgabe abonnieren?

 

Sie möchten ein Online-Abo für das Rheingau Echo ?



X