Das Hessen-Modell der Grundsteuer
Finanzminister Boddenberg stellte Gesetzentwurf der Landesregierung vor

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden: Die Grundsteuer ist in ihrer bisherigen Form nicht mit der Verfassung vereinbar (Urteil vom 10.04.2018, Az.: 1 BvL 11/14 - Rn. (1-181)). Die Karlsruher Richter kamen zu dem Schluss, dass die Berechnung der Grundsteuer auf Grundlage von Einheitswerten, die auf die Jahre 1964 (Westdeutschland) bzw. 1935 (Ostdeutschland) zurückgehen, führe zu gravierenden Ungleichbehandlungen, weil sich die tatsächlichen Werte der Grundstücke seither zum Teil deutlich geändert haben.

Der Bundespolitik haben die Richter eine Frist auferlegt: Bis Ende 2019 muss eine Reform der Grundsteuer beschlossen werden. Für die Umsetzung hat die Verwaltung dann bis 2025 …

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