Räumliche Reduzierung von Stadtumbaugebieten
Überlappung von Stadtumbau- und Dorfentwicklungsgebieten nicht zulässig

Lorch. – Weil die Stadt Lorch in das Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen wurde, ist eine räumliche Reduzierung der Lorcher Stadtumbaugebiete notwendig. Das teilte der Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Rheingau, Manfred Kohl, mit. Hintergrund sei, dass seitens des Hessischen Wirtschaftsministeriums mitgeteilt wurde, dass sich Dorfentwicklungsgebiete und städtebauliche Fördergebiete räumlich nicht überlappen dürfen.

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