Radrouten um Budenheim sicherer gestalten

Petition – Radweg an L422/L423 Heidesheim / Budenheim im November gestartet

Foto: Klaus Neuhaus
Der vorhandene Fuß-/Radweg, von Gonsenheim kommend, endet an der Abzweigung auf der L423 in Richtung Budenheim an der dortigen Bushaltestelle.
Der vorhandene Fuß-/Radweg, von Gonsenheim kommend, endet an der Abzweigung auf der L423 in Richtung Budenheim an der dortigen Bushaltestelle.

Budenheimer Ratsmitglieder haben eine Petition erarbeitet, die fraktionsübergreifend unterstützt wird. Darin wird zur Verbesserung der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs der Lückenschluss zwischen Heidesheim (ostl. Ortsausgang der L422 in Richtung Mainz / Budenheim) als auch für den Streckenabschnitt der L423 nach Abzweigung von der L422 bis Budenheim gefordert.

Die L422 hat im Verlauf Richtung Mainz-Gonsenheim zwischen der Abzweigung zur L423 und der Waldthausenstraße (am Schloss Waldthausen Richtung Finthen) einen einseitigen Fuß-/Radweg. Dieser endet an der Bushaltestelle (Reitschule) und zwingt Radler und Rollstuhlfahrer auf die Straße. Ein dort beginnender Trampelpfad durch unebenes Gelände ist für Radler und Rollstuhlfahrer keine Alternative. Erst recht nicht in der dunklen Jahreszeit. Die Strecke zwischen Heidesheim und Budenheim ist unbeleuchtet.

In ähnlicher Ausführung sollte der Lückenschluss für die beiden Teilstrecken, mit Priorität der L423 bis Budenheim, erfolgen. Bäume müssen für dieses Vorhaben nicht gefällt werden, der vorhandene Sickergraben könnte ohne weiteren Flächenverbrauch überbaut werden. Außerdem sollen diese Streckenabschnitte, wie schon die L 423 zwischen Budenheim und Mainz, mit einem Tempolimit von 70 km/h und einem Überholverbot reglementiert werden.

Die Pendlerroute Mainz-Bingen, die eher in Rheinnähe geführt wird, ist für Radpendler zwischen Budenheim-Finthen, Heidesheim-Gonsenheim-Finthen, Heidesheim-Budenheim ein großer Umweg und deshalb für diese Nutzer nicht tauglich. Radpendler ziehen direkte Verbindungen anderen Streckenführungen vor, erst recht, wenn Umwege und Steigungen die Alternativen unattraktiv machen, wie auch hier.

Die L422 und L423 sind stark befahrene Teilstrecken. Sie dienen Berufspendlern und dem ÖPNV, weiterhin als Zubringer zur Autobahn 60 und dem Individualverkehr, z.B. zu den Supermärkten in Heidesheim oder weiterführend bis Ingelheim. Oft dienen die Teilstrecken auch als Umfahrung/Ausweichstrecke zur A 60 und A 643.

Radpendler, Radreisende und auch Radsportler, oft ortsfremde, sind gezwungen, sich die schmale Fahrbahn mit dem starken Autoverkehr zu teilen, weil es keine Radwege gibt. In der dunklen Jahreszeit ist das lebensgefährlich, denn die Fahrstreifenbreite beträgt lediglich 2,8 Meter, ein Sickergraben wird teilweise beidseitig, parallel zur Fahrbahn geführt. Die Fahrbahn selbst weist stellenweise ausgefahrene Fahrrinnen und erhebliche Unebenheiten auf, insbesondere am Fahrbahnrand, was auch Radler zwingt, weit mehr in der Fahrbahnmitte zu fahren, als es sein müsste. Auch der Autoverkehr sucht diesen Schäden auszuweichen, was oft zum Überfahren des Mittelstreifens führt. Radlern ist dies nur unter erheblicher Behinderung des Autoverkehrs bei entsprechender Selbstgefährdung möglich.

Die Streckenführung, weitestgehend durch den Lennebergwald, ist in der Sicht eingeschränkt, weil in der Vertikalen durch beidseitigen Waldbestand und in der Horizontalen durch Kuppen die Weitsicht einschränkt ist. Ansonsten geht es weitgehend recht geradeaus. Dies verleitet trotz der Gefahren immer wieder zu gewagten Überholmanövern, wobei rücksichtsvolle Autofahrer (die z.b. einen Radler nicht überholen) von anderen überholt werden, die dann den zuvor nicht sichtbaren Radler in höchste Bedrängnis bringen, wenn es mit dem Gegenverkehr knapp wird. Mit plötzlichem Wildwechsel ist zudem jederzeit zu rechnen, erst recht in Dämmerungs- und Nachtzeiten auf der unbeleuchteten Strecke.

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung besteht trotz der beschriebenen Gefahren nur an der Abzweigung nach Uhlerborn, bzw. an der Abzweigung L422 / L423. Ansonsten darf 100 km/h gefahren werden. Ein Überholverbot existiert ebenfalls nicht.

Es sei angemerkt, dass bei der kürzlich vollzogenen Sanierung der B9 zwischen Mainz-Laubenheim und Nackenheim, eine deutlich breitere Hälfte der B9, circa acht Meter für zwei Spuren, eine für jede Richtung, ohne Radverkehr, ohne Wildwechsel, ohne Sichteinschränkung, bei beidseitiger Leitbeplankung mit einem doppelt durchgezogenen Mittelstreifen versehen wurde. Es bestand striktes Überholverbot und Tempo 60. Das ist richtig, aber gleichzeitig absurd, dass bei deutlich höherem Gefahrenpotential solche Beschränkungen nicht vorhanden sind.

Die Petition hat schon nach wenigen Tagen über 150 Mitzeichner und kann jederzeit online mitgezeichnet werden. Das Quorum von 1.900 Unterschriften sollte bis Mai 2025 erreicht werden.

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