Maximal 14 Tage

– Die Gemeindeverwaltung Budenheim weist darauf hin, dass das Abstellen von Anhängern und Wohnwagen ohne Zugfahrzeug im öffentlichen Raum nur für maximal zwei Wochen gestattet ist. Das Ordnungsamt Budenheim wird in den kommenden Wochen verstärkt Kontrollen durchführen, um die Einhaltung dieser Regelung sicherzustellen. Nach Ablauf der 14 Tage werden bei Zuwiderhandlung Verwarnungen ausgesprochen.

Anwohner werden gebeten, vorhandene Parkmöglichkeiten auf Ihrem eigenen Grundstück zu nutzen, um mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

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