Aufgepasst bei Nahrungsergänzungsmitteln
Stichprobe der Verbraucherzentrale zu verbotenem Zusatzstoff Titandioxid

(VZ-RLP) Seit dem 8. August diesen Jahres ist Titandioxid in Lebensmitteln EU-weit verboten, weil eine erbgutschädigende und krebserregende Wirkung nicht ausgeschlossen werden kann. Einige Produkte mit Titandioxid sind lange haltbar und dürfen noch bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verkauft werden. Titandioxid verleiht Produkten wie Glasuren oder Zuckerperlen einen weißen Glanz. Es wurde auch zum Einfärben von Lebensmitteln wie Marshmallows oder Mayonnaise verwendet. In einer Stichprobe Mitte August in Supermärkten, Discountern und Drogeriemärkten hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz genauer nachgeschaut und Nahrungsergänzungsmittel, Süßigkeiten, helle Fertigsoßen, Mozzarella und …

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